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Energieausweis

Durch die neue Energieeinsparverordnung wird der Energieausweis für Wohngebäude ab dem 1. Juli 2008 europaweit zur Pflicht. Mieter und Käufer bekommen hiermit die Möglichkeit, den Energiebedarf und –verbrauch von verschiedenen Gebäuden unkompliziert und bundesweit miteinander zu vergleichen. Die Heizkosten machen immer noch den größten Anteil der Betriebskosten aus und ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs wird in Deutschland für die Raumheizung und die Warmwasseraufbereitung aufgewendet. Da der Energieausweis die Immobilien miteinander vergleichbar macht, sollte er zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. So kann mit dem Energieausweis demnächst so für Energieeffizienz geworben werden, wie es beispielsweise bei Kühlschränken schon seit vielen Jahren der Fall ist. Der Energieausweis ist eine europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und alle europäischen Mitgliedsstaaten haben sich zur Einführung verpflichtet. So wird der Verbraucher zukünftig objektiv informiert und es können ihm Einsparpotentiale aufgezeigt werden. Zukünftig haben Mieter, Käufer und Pächter von Wohnungen und Gebäuden das Recht, den Energieausweis vor Vertragsabschluss einzusehen. So können die zu erwartenden Heizkosten von Anfang an mit einkalkuliert werden. Wichtig ist allerdings zu wissen, dass der Energieausweis rein zur Information gedacht ist. Es lassen sich aus ihm keinesfalls Rechtsansprüche auf die Durchführung von Modernisierungsmaßnehmen herleiten. Der Energieausweis ist für Neubauten bereits seit 2002 Pflicht. Für bestehende Gebäude und Wohnung wird er erst ab Juli 2008 schrittweise zur Pflicht und zwar immer dann, wenn eine Wohnung neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll. Da so ein gewisser Konkurrenzkampf unter den Vermieter statt finden wird, werden Vermieter durch den Energieausweis dazu motiviert, ihre Wohnungen umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen zu unterziehen.