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Energieausweis
Durch die neue Energieeinsparverordnung wird der Energieausweis für Wohngebäude ab dem
1. Juli 2008 europaweit zur Pflicht. Mieter und Käufer bekommen hiermit die Möglichkeit,
den Energiebedarf und –verbrauch von verschiedenen Gebäuden unkompliziert und
bundesweit miteinander zu vergleichen. Die Heizkosten machen immer noch den größten
Anteil der Betriebskosten aus und ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs wird in
Deutschland für die Raumheizung und die Warmwasseraufbereitung aufgewendet. Da der
Energieausweis die Immobilien miteinander vergleichbar macht, sollte er zu einem
wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. So kann mit dem Energieausweis
demnächst so für Energieeffizienz geworben werden, wie es beispielsweise bei
Kühlschränken schon seit vielen Jahren der Fall ist. Der Energieausweis ist eine europäische
Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und alle europäischen
Mitgliedsstaaten haben sich zur Einführung verpflichtet. So wird der Verbraucher zukünftig
objektiv informiert und es können ihm Einsparpotentiale aufgezeigt werden. Zukünftig haben
Mieter, Käufer und Pächter von Wohnungen und Gebäuden das Recht, den Energieausweis
vor Vertragsabschluss einzusehen. So können die zu erwartenden Heizkosten von Anfang an
mit einkalkuliert werden. Wichtig ist allerdings zu wissen, dass der Energieausweis rein zur
Information gedacht ist. Es lassen sich aus ihm keinesfalls Rechtsansprüche auf die
Durchführung von Modernisierungsmaßnehmen herleiten. Der Energieausweis ist für
Neubauten bereits seit 2002 Pflicht. Für bestehende Gebäude und Wohnung wird er erst ab
Juli 2008 schrittweise zur Pflicht und zwar immer dann, wenn eine Wohnung neu vermietet,
verpachtet oder verkauft werden soll. Da so ein gewisser Konkurrenzkampf unter den
Vermieter statt finden wird, werden Vermieter durch den Energieausweis dazu motiviert, ihre
Wohnungen umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen zu unterziehen.